Medizinische Gutachten München
Wir erstellen Gutachten für Gerichte ( Amtsgericht, Sozialgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) ,private Versicherungen sowie auf Wunsch für Privatpersonen. Keine Gutachten nehmen wir von den Berufsgenossenschaften an, um Interessenkonflikte zu vermeiden .
Die häufigsten Fragestellungen, die wir gutachtlich für die Gerichte bearbeiten sind strittige Auffassungen nach Unfällen, z.B. Schwerhörigkeiten nach Lärmexposition, Schwerhörigkeit und/oder Tinnitus nach Knalltraumen, HWS Schäden und deren Folgen (Schwindel, Hörminderung, Ohrgeräusche etc. ), dies auch in der privaten Unfallversicherung zur Einschätzung des Schädigungsgrades.
Die gutachtliche Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Präzision und detektivischer Kleinarbeit. Schwierigkeiten bereiten im allgemeinen Fragestellungen , die auf Grund unvollständiger Dokumentation relevante Lücken in notwendigen Kausalketten hinterlassen. Hier gilt es vorhandenen Fakten zu einem Muster zusammenzusetzen, das eine schlüssige Einschätzung erlaubt.
Voraussetzung hierfür ist eine dem modernsten Standard entsprechende Diagnostik, die wir vorhalten:
Endoskopie: Starre und flexible Nasen- Nasennebenhöhlen und Larynx/Hypopharynxendoskopie
Elektrophysiologie: Tonaudiometrie, Sprachaudiometrie, Tinnitusbestimmung, überschwellige Diagnostik, TEOAEs, DPOAEs, Hirnstammaudiometrie ( Schwellenbera), Videonystagmographie (VENG), Kopfimpulstest ( Video KIT),
Bildgebende Diagnostik: Digitale Volumentomographie (DVT), B-scan Sonographie und Farbduplexsonographie
Die Gutachtenerstellung erfolgt auf dem Boden der aktuellen gutachtlichen und wissenschaftlichen Literatur .